1. Ein Kursteilnehmer muss zwei Kurse bei uns gemacht haben.
2. Sie oder Er muss einen Antrag stellen, der von einem Kursleiter, Trainer, oder Vorstandsmitglied unterstützt wird.
3. Dann beginnt die Probezeit, diese dauert mindestens 3 Monate. In der Probezeit stehen die Anwärter unter Beobachtung. Wenn es Grund zur Beanstandung gibt, wird die Probezeit verlängert, bzw. die Probemitgliedschaft wird aufgelöst. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.
4. Die eigentliche Aufnahme erfolgt bei der nächsten Jahreshauptversammlung. Das heißt in der Praxis: Wer bis Anfang September einen Antrag gestellt hat, wird dieses Jahr noch aufgenommen, die anderen erst nächstes Jahr.
5. Während der Probezeit kosten die Kurse nur die Hälfte.
Wer Anfang des Jahres seinen Antrag stellt, zahlt eine Kursgebühr und darf dann das ganze Jahr trainieren, wer Anfang September seinen Antrag stellt, zahlt eine halbe Kursgebühr und darf ebenfalls bis Jahresende trainieren.
6. Eine bestandene BH-VT-Prüfung stellt zudem eine Aufnahmevoraussetzung als Vereinsmitglied und Einstiegsbasis in alle Sparten des Hundesports dar.
7. Wer bei der Jahreshauptversammlung unentschuldigt fehlt, kann nicht aufgenommen werden.